ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

STAND: 01.01.2020

§ 1 Vertragsgegenstand

1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Klienten, die Dienstleistungen von Marina Giessbrecht (Duftfabrik GmbH) Personal Coaching erworben haben.

1.2 Klienten im Sinne von § 1.1 sind Privatpersonen, Unternehmen und staatliche Einrichtungen.

1.3 Der Vertrag wird zwischen dem Klienten und Marina Giessbrecht (Duftfabrik GmbH) Personal Coaching (nachfolgend auch Personal Coach, Coach oder PC genannt), vertreten durch Ilja Giessbrecht,Duftfabrik GmbH, Finninger Strasse 56, 89231 Neu-Ulm geschlossen.

1.4 Die vereinbarte Coachings- und Betreuungsleistung versteht sich als zeitbestimmte, dienstvertragliche Verpflichtung entsprechend § 611 BGB. Im Folgenden wird nicht ausdrücklich zwischen Personal Coaching, Personal Training und Business Coaching unterschieden. Synonym wird sinngemäß Coaching oder Einheit verwendet.

1.5 Grundlage für sämtliche Honorare und sonstige Abrechnungsbeträge ist ausschließlich die jeweils aktuelle Honorarregelung von Marina Giessbrecht (Duftfabrik GmbH) Personal Coaching, die auf Anfrage erhältlich ist.

§ 2 Leistungen

2.1 Marina Giessbrecht (Duftfabrik GmbH) Personal Coaching bietet dem Klienten ein optimal ausgerichtetes und maßgeschneidertes Coachingkonzept an. Dieses kann verschiedene Inhalte umfassen, und zwar in Abstimmung mit dem Klienten unter persönlicher und individueller Betreuung von Marina Giessbrecht (Duftfabrik GmbH).
2.2 Die Betreuung von Marina Giessbrecht (Duftfabrik GmbH) Personal Coaching gewährleistet eine gewissenhafte Umsetzung des erarbeiteten Konzepts.
2.3 Das auf den Klienten zugeschnittene Konzept basiert auf den Angaben des Klienten in dem von ihm auszufüllenden bzw. im Rahmen des Eingangs-Check-Ups gemeinsam erstellten und vom Klienten zu unterschreibenden Anamnesebogen. Fehlerhafte oder fehlende Angaben gehen nicht zu Lasten des PC.
2.4 Die von Marina Giessbrecht (Duftfabrik GmbH) Personal Coaching erstellten Betreuungs- und Trainingspläne sowie Empfehlungen basieren ausschließlich auf den persönlichen Angaben des Klienten in der Anamnese bzw. auf dem schriftlichen Anamnesebogen. Für wahrheitsgetreue und vollständige Informationen trägt der Klient die alleinige Verantwortung.

§ 3 Personal und Business Coaching, Personal Training

Personal Coaching umfasst eine auf die mentalen, emotionalen Bedürfnisse und körperlichen Fähigkeiten des Klienten ausgerichtete, individuell gestaltete, Coaching-, sportliche Trainings- und Gesundheitsmaßnahme, die in mehreren vom Personal Coach vorbereiteten und persönlich angeleiteten Einheiten durchgeführt wird, wobei in den einzelnen Einheiten folgende Aktivitäten möglich sind:

  • Personal Coaching
  • Business Coaching
  • Personal Training (1:1) und Grupen Training (1:50)
§ 4 Leistungsumfang

Eine Einheit (Personal Coaching, Business Coaching oder Personal Training) dauert 60 Minuten. Der Betreuungsumfang hängt vom jeweiligen Programm ab und wird mit dem Klienten gemeinsam vereinbart. Über die im jeweiligen Programm vereinbarte Betreuung hinaus besteht kein Anspruch auf weitere Leistungen bzw. Support-Aktivitäten.

§ 5 Betreuungsplanung/ Betreuungs- und Trainingszeiten

5.1 Alle Einheiten werden in Absprache mit dem Klienten im Voraus festgelegt.

5.2 Trainings- und Coachingzeiten werden in Absprache mit dem Klienten festgelegt. Beim Online-Personal Training erfolgt die Trainings-Durchführung individuell und nicht an bestimmte vom Personal Coach vorgegebene Zeiten gebunden.

5.3 Die Betreuung wird an dem vom Klienten gewünschten oder vom PC empfohlenen Ort durchgeführt. Dies kann am Wohnort des Klienten, bei der Arbeit, im Studio des PC oder an einem sonstigen, geeigneten Ort sein. Beim Online-Personal Training besteht generell die völlige Wahlfreiheit des Klienten für den Trainingsort. Der Personal Coach gibt lediglich Empfehlungen für den Ort und die Art der Durchführung der Trainingseinheit.

5.4 Zu folgenden Zeiten wird die Betreuung durch Marina Giessbrecht (Duftfabrik GmbH) Personal Coaching angeboten: Montag-Freitag: 09.00-19.00 Uhr. Auf besonderen Wunsch können Termine auch außerhalb der oben genannten Zeiten vereinbart werden. Hierfür wird ein Zuschlag gemäß aktueller Preisliste fällig (siehe hierzu §7.7). Online-Personal Training unterliegt keinen bestimmten Trainingszeiten. Der persönliche Support durch Marina Giessbrecht (Duftfabrik GmbH) Personal Coaching erfolgt ausschließlich zu den im Programm bzw. individuellen Vertrag vereinbarten Zeiten und im vereinbarten Umfang.

5.5 Marina Giessbrecht (Duftfabrik GmbH) Personal Coaching kann außerhalb der Trainingseinheiten zu den in 5.4 genannten Zeiten im Rahmen der vereinbarten Trainingsbetreuung per Telefon und E-Mail bzw. über die jeweils verwendeten Trainings-Apps kontaktiert werden. Hieraus ergibt sich jedoch weder ein Anspruch auf ständige Erreichbarkeit von Marina Giessbrecht (Duftfabrik GmbH) Personal Coaching noch auf Antwort, sofern dies nicht vertraglich vereinbart wurde.

§ 6 Umplanung/ Absagen/ Nichterscheinen

6.1 Eine Einheit (Personal Coaching, Business Coaching oder Personal Training) kann bis 24 Stunden vor ihrem geplanten Beginn von beiden Seiten neu geplant oder ganz abgesagt werden. Bei Absagen weniger als 24 Stunden vor Beginn der jeweiligen Einheit werden die Kosten für die betroffene Einheiten weder rückerstattet noch gutgeschrieben, es sei denn bei nachweislich krankheitsbedingter Verhinderung / Abwesenheit des Klienten. Das gleiche gilt für unentschuldigtes Nichterscheinen.

6.2 Kann der Klient einen 1:1 Termin nicht wahrnehmen, hat er im Falle einer kurzfristigen Verhinderung (eine Absage von weniger als 24 Stunden vor dem Termin) grundsätzlich keine Ansprüche auf Erstattung des Leistungsbetrages. Beruht diese Verhinderung aus gesundheitlichen Gründen, ist dies Marina Giessbrecht (Duftfabrik GmbH) Personal Coaching sofort mitzuteilen. Bei längerer beruflicher Ortsabwesenheit muss das Betreuungsangebot angepasst werden. Folglich ist dies Marina Giessbrecht (Duftfabrik GmbH) Personal Coaching mitzuteilen.

6.3 Wurde ein gemeinsamer Außentermin vereinbart, kann dieser wegen schlechtem Wetter nur von Marina Giessbrecht (Duftfabrik GmbH) Personal Coaching abgesagt werden. Erfolgt keine Absage durch Marina Giessbrecht (Duftfabrik GmbH) Personal Coaching bis spätestens zwei Stunden vor dem geplanten Beginn der Einheit, findet die Einheit am vereinbarten Ort und zum vereinbarten Zeitpunkt statt.

6.4 Die aufgrund einer per ärztlichen Attests nachweisbaren gesundheitlichen Verhinderung ausgefallenen Zeiten werden im Falle eines Arrangements mit Vorauskasse als vergütungsfreie Zeit an das Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit angehängt oder auf Wunsch rückerstattet.

6.5. Kann aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen oder anderer Gründe (z.B. Urlaub) das Online-Training für mehr als zwei Wochen nicht durchgeführt werden, ist dies Marina Giessbrecht (Duftfabrik GmbH) Personal Coaching umgehend nach Bekanntwerden des Sachverhalts mitzuteilen. Das Online-Training kann in diesem Falle für die Dauer der Abwesenheit ausgesetzt werden. Das ursprüngliche Ende der Vertragslaufzeit wird um diese Dauer verlängert. Jeder Klient hat die Möglichkeit, ein Mal pro drei Monate Vertragslaufzeit eine Aussetzung für zwei Wochen zu nutzen.

§ 7 Zahlungsbedingungen/Vergütung/ Spezifische Kosten

7.1 Das Honorar für die Dienstleistungen von Marina Giessbrecht (Duftfabrik GmbH) Personal Coaching richtet sich nach der aktuellen Preisliste bzw. wird in Absprache mit Marina Giessbrecht (Duftfabrik GmbH) Personal Coaching individuell festgelegt.

7.2 Die Zahlung des Rechnungsbetrages kann entweder in Bar, per Lastschrift oder per Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto erfolgen. Die entsprechenden Modalitäten werden dem Klienten vor Vertragsabschluss mitgeteilt.

Die Abrechnung der 1:1-Einheiten erfolgt per Rechnung zum Monatsende, außer mit Marina Giessbrecht (Duftfabrik GmbH) Personal Coaching anderweitig vereinbart. Der Klient erhält hierzu von Marina Giessbrecht (Duftfabrik GmbH) Personal Coaching eine schriftliche Rechnung, die ohne Abzüge innerhalb von 7 Tagen zu zahlen ist. Zusätzlich zur Rechnung erhält der Klient eine detaillierte Aufstellung der durchgeführten Maßnahmen und Leistungen. Marina Giessbrecht (Duftfabrik GmbH) Personal Coaching behält sich eine Änderung der Preisgestaltung vor und verpflichtet sich, etwaige Änderungen dem Klienten mindestens zwei Wochen vor Inkrafttreten schriftlich mitzuteilen. Hierzu genügt die Veröffentlichung auf der offiziellen Homepage von Marina Giessbrecht (Duftfabrik GmbH) Personal Coaching.

7.3 Fallen aufgrund der Betreuungsziele und -wünsche des Klienten Tageskarten, monatliche Mitgliedsbeiträge, Platzgebühren oder sonstige Kosten an, sind diese vollumfänglich vom Klienten zu übernehmen. Dies gilt auch für alle Kosten, die in diesem Zusammenhang entsprechend für Marina Giessbrecht (Duftfabrik GmbH) Personal Coaching anfallen.

7.4 Erfordert die ganzheitliche Betreuung durch dritte, gelten die Abrechnungsmodalitäten dieser Kooperationspartner bei Beauftragung durch Marina Giessbrecht (Duftfabrik GmbH) Personal Coaching. Andernfalls sind diese Kosten gänzlich vom Klienten zu tragen.

7.5 Ist eine Begleitung des Klienten durch Marina Giessbrecht (Duftfabrik GmbH) Personal Coaching auf Reisen gewünscht, so sind die hierfür anfallenden Spesen vollumfänglich vom Klienten zu übernehmen. Zudem wird ein individuelles, pauschales Honorar für die Zeit der Reise vereinbart.

7.6 Bei allen Dienstleistungen sind die von Marina Giessbrecht (Duftfabrik GmbH) Personal Coaching entstehenden Anreisekosten im Stadtgebiet von Neu-Ulm sowie im Umkreis von max. 20 km (als Ausgangspunkt gilt der aktuelle Firmenstandort von Marina Giessbrecht (Duftfabrik GmbH) Personal Coaching) im Preis enthalten. Entfernungen von über 20 km von diesem Ort werden mit 5,00 € pro zusätzlichen 5 km berechnet.

7.7 Für alle Termine, die mit Marina Giessbrecht (Duftfabrik GmbH) Personal Coaching außerhalb der genannten Zeiträume gem. § 5.4 vereinbart werden, berechnet Marina Giessbrecht (Duftfabrik GmbH) Personal Coaching einen Aufschlag in Höhe von 15% pro Trainingseinheit, bezogen auf den jeweiligen Preis der TE.

7.8 Während der Laufzeit von 3 Monaten erfolgt für 1:1 Personal Training keine Honorarerhöhung (gilt nur für Preise gem. aktueller Preisliste und nicht für Sonderangebote bzw. individuelle Preisvereinbarungen). Bei einer Verlängerung des Abonnements können Honorare den jeweiligen Konditionen gemäß aktueller Preisliste angepasst werden. Bei Erhöhung der gesetzlichen Mehrwertsteuer wird das Honorar umgehend entsprechend angepasst.

§ 8 Ärztlicher Gesundheitscheck

Unabhängig von dem durch Marina Giessbrecht (Duftfabrik GmbH) Personal Coaching zu Beginn durchgeführten Eingangs-Check-Up ist der Klient verpflichtet, seinen Gesundheitszustand, sofern erforderlich und ggf. auf Anraten von Marina Giessbrecht (Duftfabrik GmbH) Personal Coaching, bei einem Arzt seiner Wahl vor der ersten Personal Trainingseinheit überprüfen zu lassen und das Ergebnis mit Marina Giessbrecht (Duftfabrik GmbH) Personal Coaching persönlich, offen und wahrheitsgemäß zu besprechen.

§ 9 Nachträglich eintretende Veränderungen des Gesundheitszustandes

Der Klient ist verpflichtet, nach Vertragsabschluss eintretende Veränderungen seines Gesundheitszustandes sowie jegliche Art auftretender körperlicher Beschwerden, insbesondere während der Inanspruchnahme einer Leistung, Ralf Rotzek Personal Coaching unverzüglich, persönlich und wahrheitsgemäß mitzuteilen. Im gegenseitigen Einvernehmen wird dann über die Fortsetzung der Leistungserbringung entschieden.

§ 10 Verschwiegenheit & Datenschutz

10.1 Marina Giessbrecht (Duftfabrik GmbH) Personal Coaching ist verpflichtet, jegliche Art von Information über seinen Klienten bzw. jegliche von seinem Klienten erhaltene Information vertraulich zu behandeln. Gleiches gilt sinngemäß für den Klienten und Informationen, die dieser von oder über Marina Giessbrecht (Duftfabrik GmbH) Personal Coaching erhält.

10.2 Alle im Rahmen des Personal Trainings erhobenen Daten des Klienten werden unter Einhaltung der aktuell gültigen Datenschutz-Grundverordnung (GDSVO) verarbeitet und die Speicherung kann jederzeit untersagt oder widerrufen werden. Mit dem Akzeptieren der aktuell gültigen AGBs von Marina Giessbrecht (Duftfabrik GmbH) Personal Coaching erteilt der Klient Marina Giessbrecht (Duftfabrik GmbH) Personal Coaching die Verarbeitung und Speicherung der erhaltenen Daten. Insbesondere die im Newsletter und anderen Formularen erhobenen Daten werden zum Teil bei Drittanbietern wie z.B. Mailchimp, medoCheck oder Google gespeichert und unterliegen den Datenschutzabkommen, die zwischen Marina Giessbrecht (Duftfabrik GmbH) Personal Coaching und dem jeweiligen Drittanbieter gechlossen wurden. Alle entsprechenden Datenschutzabkommen können auf Anfrage bei Marina Giessbrecht (Duftfabrik GmbH) Personal Coaching eingesehen werden.

10.3 Mit Akzeptieren der AGBs von Marina Giessbrecht (Duftfabrik GmbH) Personal Coaching gibt der Klient sein Einverständnis der Verarbeitung seiner Daten gem. GDVSO durch Marina Giessbrecht (Duftfabrik GmbH) Personal Coaching und dessen Dienstleistern gem. §10.2. Ein Widerruf dieser Einverständniserklärung durch den Klienten ist jederzeit möglich und schriftlich an Marina Giessbrecht (Duftfabrik GmbH) Personal Coaching zu richten. Bei Newsletter und Email-Marketing-Kampagnen genügt das Austragen aus den entsprechenden Verteilerlisten über die hierfür in den Formularen zur Verfügung gestellten Links und Buttons.

§ 11 Sorgfaltspflicht

11.1 Marina Giessbrecht (Duftfabrik GmbH) Personal Coaching ist verpflichtet, vor Beginn der einzelnen 1:1 Personal Trainings-Einheit die trainingsgerechte Bekleidung und Ausrüstung des Klienten zu überprüfen und den Klienten in das bevorstehende Training, damit verbundene spezielle Risiken (neue/unbekannte Übungen usw.) und ggf. Besonderheiten einzuweisen. Während der Einheit ist Marina Giessbrecht (Duftfabrik GmbH) Personal Coaching verpflichtet, das Trainingsverhalten des Klienten stets zu überwachen und, falls erforderlich, zu korrigieren.

11.2 Der Klient ist für temperatur- und wettergerechte Kleidung selbst zuständig und verantwortlich.

11.3 Beim Online-Personal Training ist der Klient für die entsprechende und angemessene Wahl der Ausrüstungsgegenstände sowie für die adäquate Wahl der passenden Trainings Equipments selbst verantwortlich. Marina Giessbrecht (Duftfabrik GmbH) Personal Coaching übernimmt keinerlei Haftung für etwaige gesundheitliche Schäden, die aufgrund falscher oder unzureichender Trainingsbedingungen entstehen.

§ 12 Vertragsdauer & Kündigung

12.1 Marina Giessbrecht (Duftfabrik GmbH) Personal Coaching schließt grundsätzlich befristete Verträge ab. Der Klient hat beim 1:1 Personal Training das Recht innerhalb der ersten 14 Tage ab Datum des Vertragsabschlusses vom Vertrag zurückzutreten. Die Kündigung eines befristeten Vertrages durch den Klienten ist ausgeschlossen, es sei denn, es besteht eine dauerhafte medizinische Indikation, die eine Fortsetzung des Vertrages unmöglich macht. Diese Indikation ist durch ein aktuelles ärztliches Attest nachzuweisen.

12.2 Das Recht zur Kündigung aus einem wichtigen Grund bleibt davon unberührt.

12.3 Marina Giessbrecht (Duftfabrik GmbH) Personal Coaching ist berechtigt, jeden Vertrag jederzeit ohne Angaben von Gründen zu kündigen. Im Voraus gezahlte Vergütungen für 1:1 Personal Training werden dem Klienten in diesem Fall anteilig und unverzüglich zurückgezahlt. Dies gilt nicht für das Online-Personal Training.

12.4 Ein Rücktrittsrecht vom Vertrag bei Online-Personal Training besteht seitens des Klienten nur, solange dem Klienten noch kein Trainingsplan für die bestellte Vertragsdauer in der Trainings-App zur Verfügung gestellt wurde. Eine spätere Rückvergütung von bereits geleisteten Zahlungen nach Erhalt des Trainingsplans bzw. Nutzung der Trainings App ist ausgeschlossen. Nach einer Kündigung des Vertrages durch den Klienten bzw. nach Beendigung des Vertragsverhältnisses (z.B. durch Auslaufen des jeweiligen Programms nach der Mindestlaufzeit) wird der Zugang zur Online-Trainings-Software gesperrt. Die Zugangsdaten bleiben weiterhin erhalten und der Account kann im Bedarfsfall bis zu 3 Monate später reaktiviert werden. Nach dieser Zeit wird der Account unwiderruflich und ohne vorherige Benachrichtigung des Klienten gelöscht.

12.5 Für das Online-Personal Training im Voraus entrichtete Zahlungen werden außer gem. 12.4 nicht zurückerstattet. Erfolgt keine Verlängerung der Laufzeit, endet der Vertrag mit dem Ende der Mindestlaufzeit des jeweiligen Programms. Bei Bezahlung eines Programms mittels Lastschrift oder automatischem Einzug über PayPal oder einen anderen Zahlungsdienstleister ist eine Kündigung zwei Wochen (i.e. 14 Tage) vor Laufzeitende Marina Giessbrecht (Duftfabrik GmbH) Personal Coaching schriftlich anzuzeigen. Andernfalls verlängert sich der Vertrag erneut um eine weitere Abrechnungsperiode (je nach Vereinbarung).

12.6 Werden im Voraus bezahlte Einheiten (egal welcher Art) nicht innerhalb von drei Monaten nach der ersten Einheiten aufgebraucht, behält sich Marina Giessbrecht (Duftfabrik GmbH) Personal Coaching das Recht vor, die noch verbliebenen Einheiten nicht zurückzuerstatten. Dem geht jedoch in jedem Falle eine schriftliche Benachrichtigung des Klienten durch Marina Giessbrecht (Duftfabrik GmbH) Personal Coaching voraus, in welcher verschiedene Rückzahlungs-Modalitäten angeboten werden. Dieses Vorgehen ist erforderlich, um einerseits die sinnvolle und regelmäßige Trainingsbetreuung sicherzustellen, andererseits um Marina Giessbrecht (Duftfabrik GmbH) Personal Coaching Planungssicherheit zu ermöglichen und verfügbare Termine nicht blocken zu müssen. Sollte der Klient nicht innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der o.g. schriftlichen Information mit Marina Giessbrecht (Duftfabrik GmbH) Personal Coaching in Kontakt treten, verfallen die bereits bezahlten Einheiten ersatzlos.

§ 13 Haftungsausschluss

13.1 Marina Giessbrecht (Duftfabrik GmbH) Personal Coaching haftet nicht für Schäden, die der Klient durch Selbstüberschätzung erleidet. Marina Giessbrecht (Duftfabrik GmbH) Personal Coaching haftet im Übrigen nur für eigenes Verschulden oder grobe Fahrlässigkeit. Grundsätzlich ist jede Haftung ausgeschlossen, wenn der Klient sich nicht an die Anweisungen von Marina Giessbrecht (Duftfabrik GmbH) Personal Coaching hält.

13.2 Soweit Leistungen in Räumen und mit Mitteln Dritter erbracht werden, haftet Marina Giessbrecht (Duftfabrik GmbH) Personal Coaching hierfür ebenfalls nicht. Dies gilt insbesondere für das Online-Personal Training.

13.3 Es besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung von Marina Giessbrecht (Duftfabrik GmbH) Personal Coaching, um etwaigen gesetzlichen Haftungsansprüchen des Klienten zu genügen.

13.4 Der Klient hat sich eigenverantwortlich gegen Unfälle und Verletzungen, die im Rahmen des Personal Trainings (1:1 und Online Online Personal Training) auftreten können, zu versichern. Gleiches gilt für den direkten Weg von und zum Trainingsort. Dies gilt insbesondere für das Online-Training.

13.5 Marina Giessbrecht (Duftfabrik GmbH) Personal Coaching gibt zu keinem Zeitpunkt eine Garantie für die Zielerreichung bei Trainingsplänen, die zum überwiegenden Teil in Eigenverantwortung des Kunden durchgeführt werden (insb. beim Online-Personal Training) sowie für Coaching Beratungsdienstleistungen. Des Weiteren ist Marina Giessbrecht (Duftfabrik GmbH) Personal Coaching nicht haftbar zu machen für Schäden oder Verletzungen, die aus der unsachgemäßen oder fahrlässigen Handhabung oder aufgrund fehlerhafter Übungsausführung bei selbständiger Umsetzung des Trainingsplans in Abwesenheit von Marina Giessbrecht (Duftfabrik GmbH) Personal Coaching entstehen (dies betrifft insb. die Umsetzung von Online-Personal Trainings-Programmen).

§ 14 Allgemeines

14.1 Aus Gründen der Planungssicherheit wird darum gebeten, vom Klienten geplanten Urlaub 2 bis 4 Wochen vor Urlaubsantritt Marina Giessbrecht (Duftfabrik GmbH) Personal Coaching bekannt zu geben.

14.2 Um eine optimale Trainingsgestaltung zu gewährleisten und Risiken auszuschließen, besteht Marina Giessbrecht (Duftfabrik GmbH) Personal Coaching vor Personal Trainingsbeginn darauf, einen Eingangs-Check-up durchzuführen. Der Eingangs-Check-up beinhaltet diverse Tests. Diese persönlichen Daten unterliegen selbstverständlich der Schweigepflicht.

  1. Sollte der Klient das 65. Lebensjahr bereits vollendet haben, empfiehlt Marina Giessbrecht (Duftfabrik GmbH) Personal Coaching vor Vertragsabschluss zum Personal Training eine persönliche Untersuchung.
  2. Das Urheberrecht sämtlicher Veröffentlichungen von Marina Giessbrecht (Duftfabrik GmbH) Personal Coaching liegt ausschließlich bei Marina Giessbrecht (Duftfabrik GmbH) Personal Coaching. Die weitere Nutzung jedweder Art, insbesondere Vervielfältigungen oder Weitergabe an Dritte, bedarf der schriftlichen Genehmigung von Marina Giessbrecht (Duftfabrik GmbH) Personal Coaching. Zuwiderhandlungen werden in jedem Einzelfall mit einer Konventionalstrafe verfolgt. Weiterreichende Ersatzansprüche werden hierdurch nicht berührt.
  3. Der Klient gibt durch Anerkennung dieser AGB sein Einverständnis, dass Foto- und Videoaufnahmen, die während des Coaching von Marina Giessbrecht (Duftfabrik GmbH) Personal Coaching oder anderen gemacht werden, ohne Vergütung und zeitlich, sowie räumlich unbegrenzt in audiovisuellen Medien oder Printmedien benutzt werden dürfen. Sollte der Klient damit nicht einverstanden sein, ist dies Marina Giessbrecht (Duftfabrik GmbH) Personal Coaching vor Beginn der Trainingseinheit schriftlich mitzuteilen.
  4. Es besteht eine ausdrückliche Unverbindlichkeit der Empfehlung von Kooperationspartnern. Somit wird die Haftung für eventuelle Schäden, die durch Kooperationspartner von Marina Giessbrecht (Duftfabrik GmbH) Personal Coaching entstehen, ausgeschlossen.
  5. Beide Vertragsparteien verpflichten sich zu gegenseitiger Loyalität und werden sich nicht negativ über die Person bzw. Produkte oder Dienstleistungen des anderen äußern oder dessen Ruf und Prestige vorsätzlich oder fahrlässig beeinträchtigen.
§15 Schlussbestimmungen

15.1 Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.

15.2 Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wird einvernehmlich eine geeignete, dem wirtschaftlichen Erfolg möglichst nahe kommende rechtswirksame Ersatzbestimmung getroffen.

15.3 Als Gerichtsstand wird Memmingen vereinbart. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.